12.00 Uhr - 13.30 Uhr Erholungspause, freies Spiel, Spiel- und Bastelangebote
13.30 Uhr Ende der Vormittagsbetreuung
13.30 Uhr - 14.00 Uhr Mittagspause
14.00 Uhr - 15.00 Uhr Hausaufgabenbetreuung
15.00 Uhr - 16.00 Uhr Arbeitsgemeinschaften
Seit dem Schuljahr 2007/08 ist die KGS Selfkant II eine Offene Ganztagsschule.
Es handelt sich dabei um ein freiwilliges Angebot. Dieses verlässliche Angebot schließt sich an den Unterricht an und bietet zusätzlich zum regulären Unterricht an Unterrichtstagen eine Betreuung, Hausaufgabenbetreuung und weitere Angebote bis 16.00 Uhr. Organisation und Ausgestaltungder OGS erfolgt auf der Grundlage der jeweils gültigen Erlasse des Ministeriums für Schule, Jugend und Kultur.
An frei beweglichen Ferientagen bietet die
OGS ebenfalls eine Betreuung bis 16.00 Uhr
an. Während der allgemeinen Schulferien sowie dem Rosenmontag und dem Veilchendienstag findet kein Angebot der OGS statt.
Hausaufgabenbetreuung
Ein wichtiger Aspekt der Förderung der Kinder in der OGS ist die Hausaufgabenbetreuung. Bevor die Kinder die Angebote der Arbeitsge-meinschaften nutzen, werden sie bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben unterstützt. Dabei stehen den Kindern als Hilfe pädago-gische Kräfte und Lehrerinnen zur Seite.
Dies entlastet jedoch die Eltern nicht davon, Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausauf- gaben ihrer Kinder zu überprüfen.
Arbeitsgemeinschaften
Die Teilnahme an den zusätzlichen Angeboten (Arbeitsgemeinschaften, Förderkursen, usw.) bleibt freiwillig. Die Angebote können von den Kinder entsprechend ihrer Vorlieben gewählt werden und sind in der Regel auf zwei pro Woche begrenzt. Derzeit finden folgende Arbeitsgemeinschaften statt: Blockflöte, Basteln, Computer, Malen, Sport und Spiel, Theater, Tanzen, Voltigieren.
Das Angebot kann variieren. Die Arbeitsge-meinschaften werden zunächst für ein Halbjahr zusammengestellt.
Regeln
In der OGS gelten grundsätzlich die aufgestellten Pausen- und Schulhofregeln.
Die Kinder müssen sich überdies an die Anweisungen der Betreuerinnen halten und
die in den Arbeitsgemeinschaften von den Leitern aufgestellten Regeln achten. Bei größeren Schwierigkeiten kann es dazu kommen, dass ein Kind aus einer Arbeitsge-meinschaft ausgeschlossen werden muss.
Transport
Die Kinder aus dem Schulteil Schalbruch fahren unmittelbar nach Unterrichtsschluss mit dem Linienbus oder dem Gemeindebus nach Saeffelen, um dort die Angebote der OGS nutzen zu können. Die Kosten für diesen Bustransfer übernimmt der Schulträger. Um 16.00 Uhr ist wiederum der Bustransfer durch den Schulträger sicher gestellt. Die Kinder können dann an ihren Haltestellen aussteigen.
Anwesenheitspflicht
In der OGS besteht eine Anwesenheitspflicht. Lediglich am Freitag haben die Kinder die Möglichkeit, unmittelbar nach der Schule nach Hause zu fahren.
Unterstützung durch den Schulträger/Regelung für Geschwister
Familien mit einem geringen Einkommen werden durch den Schulträger finanziell unterstützt. Der Schulträger übernimmt die monatlichen Elternbeiträge bei Familien die
im Bezug folgender Leistungen sind:
· Leistungsbezug nach dem SGB II (Hartz -IV Empfänger)
· Sozialhilfe nach dem SGB XII
· Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz (AsylbLG)
· Empfänger von Kinderzuschlag gem. § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
Dazu müssen die Eltern einen Antrag bei der Gemeinde stellen und ihre Einkommensver-hältnisse nachweisen. Antragsformulare erhalten sie in der Schule oder bei den Betreu-erinnen. Melden Eltern ein Geschwisterkind in der OGS an, übernimmt der Schulträger die Hälfte des Elternbeitrages für dieses Kind.
Des Weiteren beteiligt sich der Schulträger an der Maßnahme „Kein Kind ohne Mahlzeit“. Das heißt, Familien mit einem geringen Einkommen müssen nur 1,00 € für ein warmes Mittagessen selbst zahlen, der restliche Betrag von 1,50 € werden vom Land NRW und dem Schulträger finanziert
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass Kinder an der Vormittagsbetreuung bis 13.30 Uhr teilnehmen. Das Angebot umfasst Spiel- und Bastelangebote und weitere kleine Projekte, jedoch keine Arbeitsgemeinschaften.
Der Elternbeitrag für diese Maßnahme beträgt 25,00 €.
Wichtig: In dieser Zeit findet weder eine Hausaufgabenbetreuung noch eine Verpflegung mit Mittagessen statt.
Vormittagsbetreuung im Rahmen der Offenen Ganztagsschule
Der Elternbeitrag für die OGS beträgt derzeit 50,00 € im Monat. Die Eltern schließen einen Betreuungsvertrag mit dem Träger der Maßnahme, dem Förderverein der KGS Selfkant II, ab. Die Kosten für die Mittagsverpflegung sind nicht in den Monatsbeiträgen enthalten. Hierfür werden für pro Tag 2,50 € berechnet.
Die Anmeldung für die OGS ist für ein Jahr verbindlich. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Es liegt jedoch im Ermessen des Trägers, in Ausnahmefällen, z. B. bei Umzug des Kindes, einer Vertragsauflösung zuzu- stimmen. Zur außerordentlich Auflösung kann es weiterhin kommen, wenn
1. das Verhalten des Kindes ein weiteres Verbleiben nicht zulässt.
2. die Teilnahme nicht regelmäßig erfolgt.
3. den Beitragszahlungen nicht nachgekommen wird.
Anmeldungen bzw. Verträge können Eltern über den Klassenlehrer ihres Kindes, die Betreuerinnen oder die Schulleitung erhalten.
Bei weiteren Fragen, setzen Sie sich in Verbindung mit:
Leiterin der OGS: Frau Douven, Tel. 02455/930543 oder 02455/3198
Verwaltung der OGS: Frau Heinrichs, Tel. 02456/806
Schulleiterin: Frau Reh Tel. 02456/806
oder der Klassenlehrerin Ihres Kindes.